Firmengründung
Unternehmerisches Handeln im Zentrum Europas
Es gibt gleich mehrere Gründe, sich für eine Firmengründung in Österreich zu entscheiden. Die Steuerreform brachte in Österreich einschneidende Veränderungen, aber auch der liberale Kündigungsschutz lässt deutsche Unternehmen flexibler handeln als Zuhause. Zudem gibt es hier keine Mentalitätsprobleme. Die Austrian Business Agency hat eine Top Five-Liste zusammengestellt, warum gerade Österreich sich für eine Firmengründung in der Zukunft anbietet.
Die Austrian Business Agency hat folgende fünf Gründe für eine Firmengründung in Österreich genannt:
Hohe Qualifikation und Motivation der Arbeitskräfte,
Österreich hat die höchsten Produktivitätszuwächse Europas,
Österreich bietet hohe Produkt- und Arbeitsqualität,
Bei einer Firmengründung in Österreich erwarten Sie nur 25 Prozent Körperschaftssteuer, keine Gewerbesteuer und keine Vermögenssteuer,
Österreich ist Zentrum der Zukunftsmärkte EU und Osteuropa
Freies oder reglementiertes Gewerbe?
Wer in Österreich eine Firmengründung plant, der muss zunächst einmal wissen, ob er in einem der freien Gewerbe oder in einem reglementierten Gewerbe tätig wird. Für reglementierte Gewerbe muss ein besonderer Befähigungsnachweis vorgelegt werden: beispielsweise eine Meisterprüfung. Verfügt derjenige, der das Gewerbe im Rahmen einer Firmengründung in Österreich anmeldet, nicht über den entsprechenden Nachweis, kann er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit passendem Qualifikationsnachweis bestellen. Dieser Geschäftsführer muss mindestens 20 Wochenstunden im Unternehmen beschäftigt sein.
Die Gewerbebehörde
Ihr erster Schritt der Firmengründung in Österreich ist in jedem Fall die Anmeldung bei der Gewerbebehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Sie ist ähnlich aufgebaut wie die deutschen Kreisverwaltungen. Im Anschluss daran melden sich bei Ihnen die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sowie die Österreichische Wirtschaftskammer. Bei beiden Organisationen ist man nach Firmengründung in Österreich Pflichtmitglied.
Das Firmenbuch
Eine Voraussetzung für ein durch juristische Personen ausgeübtes Gewerbe ist der Eintrag des Unternehmens - also beispielsweise der GmbH, AG oder OEG - im Firmenbuch. Das Firmenbuch ist in Österreich die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Der Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer und Kapital einer Gesellschaft sowie über Prokura, Gesellschafter und andere Daten. Dieses Firmenbuch ist mit dem deutschen Handelsregister vergleichbar und wird von den Firmenbuchgerichten in Österreich geführt. Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger, die teils bei einer Firmengründung in Österreich mögliche Rechtsformen sind, eingetragen:
- Einzelunternehmen,
- Offene Gesellschaften (OG),
- Kommanditgesellschaften (KG),
- Aktiengesellschaften,
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
- Sparkassen,
- Privatstiftungen,
- Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen,
- Europäische Gesellschaften (SE),
- Europäische Genossenschaften (SCE)
sowie sonstige Rechtsträger, deren Eintrag gesetzlich vorgesehen ist.
Das Finanzamt
Darüber hinaus ist bei einer Firmengründung in Österreich eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Hier muss eine Steuernummer beantragt werden. Hier sollte man sich zudem bei einer Firmengründung darüber beraten lassen, zu welchen Daten man welche Steuererklärung abzugeben hat und welche zwingend notwendigen Unterlagen zu führen sind.
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